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Aktenzeichen VI 138/00

Datum 14.05.1900

Leitsatz Muß die Zustellung eines Schriftsatzes, die nach Ablauf der Notfrist noch nach Maßgabe des § 207 Abs. 2 C.P.O. n. F. wirken soll, notwendig durch den Gerichtsschreiber vermittelt sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E6F0390

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