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Aktenzeichen VI 160/00
Datum 05.07.1900
Leitsatz Inwieweit dürfen der Inhalt eines von einer Partei in einem Vorprozesse geleisteten Eides und die im Vorprozesse abgegebenen Aussagen von Zeugen als Beweisgründe verwertet werden? Verschiedenheit des Zeugen- und des Urkundenbeweises.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E7A0410
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