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Aktenzeichen VI 183/00

Datum 27.09.1900

Leitsatz 1. Ist eine Widerklage, wenn die Voraussetzungen des vereinbarten Gerichtsstandes für sie gegeben sind, auch ohne die in § 33 C.P.O. für den Gerichtsstand der Widerklage aufgestellten Voraussetzungen zulässig? 2. Aufhebung einer dem Revisionskläger an sich günstigen Entscheidung wegen ihres inneren Zusammenhanges mit einer ihm ungünstigen, deren Aufhebung erfolgt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402E7F0424

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