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Aktenzeichen VI 216/00
Datum 24.09.1900
Leitsatz Ist, wenn beide Ehegatten vor dem 1. Januar 1900 die Ehe gebrochen haben, und nach dem bisherigen Rechte in solchem Falle die beiderseitigen Ehebrüche aufzurechnen waren, auch jetzt nach Art. 201 Einf.-Ges. zum B.G.B. Scheidung ausgeschlossen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F020004
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