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Aktenzeichen VII 150/00

Datum 02.10.1900

Leitsatz 1. Ist der Käufer verpflichtet, bei Untersuchung der ihm von einem anderen Orte übersendeten Ware besondere Beschleunigungsmittel anzuwenden? 2. Kommt für die Bemessung der Anzeigefrist lediglich die vom Käufer thatsächlich vorgenommene, aber ausreichende Garantien nicht bietende Untersuchung in Betracht, oder ist auf die Zeit Rücksicht zu nehmen, welche für eine zu einem sicheren Ergebnisse führende Untersuchung erforderlich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F070020

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