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Aktenzeichen I 189/00

Datum 03.10.1900

Leitsatz Kommt das in dem Gesellschaftsvertrage einer Aktiengesellschaft den Gründern vor dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884 zugesicherte Bezugsrecht auf neue Aktien schlechthin bei jeder Erhöhung des Grundkapitales, also auch in Ansehung solcher Aktien zur Geltung, die ausgegeben werden, um nach einer früheren Herabsetzung des Grundkapitales dasselbe wieder auf seine ursprüngliche Höhe zu bringen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F080024

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