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Aktenzeichen III 182/00

Datum 09.10.1900

Leitsatz 1. Ist ein Rechtsgrund zur zeitlichen Trennung von Tisch und Bett ein Trennungsgrund im Sinne des Art. 201 Einf.-Ges. zum B.G.B.? 2. Kann eine schwere Verletzung der ehelichen Pflichten auch in solchen Mißhandlungen gefunden werden, welche an sich weder als lebens- und gesundheitsgefährliche noch als rohe erscheinen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F0A0031

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