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Aktenzeichen VI 331/00

Datum 26.11.1900

Leitsatz Inwiefern ist in einem Falle, wenn zwei Eheleute, welche bei dem nämlichen Eisenbahnunfalle verunglückt sind, in getrennten Prozessen auf Schadensersatz geklagt haben, ein Urteil, wodurch dem Ehemanne eine mit Einrechnung des Wertes der gewerblichen Beihilfe der Ehefrau bemessene Rente zugesprochen ist, bei der auf Grund des Reichshaftpflichtgesetzes von der Ehefrau wegen ihrer Erwerbsunfähigkeit geforderten Entschädigung zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F140092

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