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Aktenzeichen VI 273/00

Datum 29.11.1900

Leitsatz Findet die Klage auf Ersatz des Schadens, der durch ein nach § 16 Gew.O. mit obrigkeitlicher Genehmigung betriebenes Gewerbe zugefügt worden ist, nach § 26 daselbst nur unter der Voraussetzung statt, daß sie schon nach allgemeinen Grundsätzen begründet sein würde, oder auch abgesehen davon unmittelbar auf Grund des Gesetzes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F150098

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