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Aktenzeichen II 241/00

Datum 30.11.1900

Leitsatz Kann der nach § 15 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 Verletzte zum Zwecke der Beschaffung der Grundlagen für die Höhe seiner Entschädigungsforderung von dem zur Entschädigung Verpflichteten Rechnungslegung über den Gewinn, welchen er durch seine Zuwiderhandlung gemacht hat, beanspruchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F160100

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