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Aktenzeichen I 410/00

Datum 10.12.1900

Leitsatz Ist der Remittent, welcher den mangels Zahlung auf Betreiben des letzten Wechselinhabers protestierten Wechsel eingelöst hat, zur Erhebung der Regreßklage legitimiert, wenn auf der Rückseite des an die Order eines Dritten lautenden gezogenen Wechsels dem Vollgiro des Remittenten ein Blankogiro des Wechselausstellers als erstes Giro voransteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F1C0126

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