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Aktenzeichen I 283/00

Datum 12.12.1900

Leitsatz 1. Über die rechtliche Bedeutung der Klausel "Kassa gegen Verladungsdokumente" beim Handelskaufe. 2. Welchen Einfluß hat die Thatsache, daß der Verkäufer dem Käufer eine Ausfallprobe übersandt hat, auf einen vom Käufer unternommenen Beweis, daß Ware von vertragswidriger Beschaffenheit abgeladen sei? 3. Sind Abweichungen von der Kaufprobe, die den Gebrauch oder die Verkäuflichkeit der Ware nicht beeinträchtigen, unbeachtlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F1D0129

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