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Aktenzeichen I 258/00

Datum 15.12.1900

Leitsatz Ist im Falle der Überschuldung einer vor dem 1. Oktober 1889 errichteten eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, bei welcher einzelne Genossen auf mehr als einen Geschäftsanteil beteiligt waren, ein Beschluß der Generalversammlung gültig, durch den jedem Genossen eine gleich hoch bemessene Geschäftsanteils-Einzahlung auferlegt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F1F0138

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