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Aktenzeichen I 287/00

Datum 15.12.1900

Leitsatz Ist die Kaufvertragsklausel: "Qualität: Fair average of the season or allowance if inferior. Londoner Arbitrage", auf Fälle zu beziehen, wo der Käufer behauptet, daß die Ware (Tabak) betrügerisch gepackt sei? Verpflichtet diese Klausel in Verbindung mit der Bedingung: "Zahlung bei Ankunft des Schiffes auf der Elbe gegen Dokumente", den Käufer unter allen Umständen, gegen Auslieferung der Dokumente Zahlung zu leisten, oder kann er, wenn die Ware angekommen ist, vorerst Veranstaltung der Arbitrage verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F200142

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