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Aktenzeichen I 252/00

Datum 19.12.1900

Leitsatz Inwieweit können bei einer eingetragenen Genossenschaft die genossenschaftlichen Verpflichtungen der Mitglieder in einer im Statute vorbehaltenen späteren Geschäftsordnung bestimmt werden? - Anfechtung eines Genossenschaftsbeschlusses außerhalb des § 49 des Gesetzes vom 1. Mai 1889 (§ 51 der neuen Fassung) wegen Eingriffes in die Sonderrechte der Genossen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F220146

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