zurück

Aktenzeichen I 318/00

Datum 05.01.1901

Leitsatz Ist die Unterschrift des Ausstellers (des Indossanten) eines Wechsels mit seiner Firma gültig und rechtsverbindlich, wenn bei einer aus Sach- und Namensbezeichnung zusammengesetzten Firma die Sachbezeichnung durch Stempeldruck hergestellt, und nur die Namensbezeichnung geschrieben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F260165

Download PDF

zurück