zurück

Aktenzeichen I 322/00

Datum 12.01.1901

Leitsatz 1. Zur Feststellung des Begriffes der Vermehrung der den Gesellschaftern obliegenden Leistungen im § 54 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. April 1892. 2. Können Konventionalstrafen gegen Gesellschafter ohne statutenmäßige Bestimmungen unbeschränkt in Geschäftsordnungen, Instruktionen, Regulativen festgesetzt werden? 3. Darf die Gesellschaft m. b. H. Anleihen aufnehmen, um die Einlagen der Gesellschafter für dieselben zu bezahlen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F290180

Download PDF

zurück