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Aktenzeichen I 336/00

Datum 19.01.1901

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist der Hilfslohn zu bestimmen, wenn ein Seeschiff, das nicht zum Erwerbe durch die Seefahrt bestimmt ist, aus Seenot gerettet wird? Einfluß des Umstandes, daß das rettende Schiff einem Rheder gehört, der gewerbsmäßig Bergungs- und Rettungsarbeiten übernimmt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F2B0191

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