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Aktenzeichen VI 158/00

Datum 25.10.1900

Leitsatz In welchem Umfange haftet eine juristische Person außerkontraktlich für unerlaubte Handlungen ihrer Organe oder Angestellten, insbesondere der Staat für unerlaubte Handlungen seiner Beamten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F360241

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