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Aktenzeichen I 283/00
Datum 12.12.1900
Leitsatz 1. Über die rechtliche Bedeutung der Klausel "Kassa gegen Verladungsdokumente" beim Handelskaufe. 2. Welchen Einfluß hat die Thatsache, daß der Verkäufer dem Käufer eine Ausfallprobe übersandt hat, auf einem vom Käufer unternommenen Beweis, daß Ware von vertragswidriger Beschaffenheit abgeladen sei? 3. Sind Abweichung von der Kaufprobe, die den Gebrauch oder die Verkäuflichkeit der Ware nicht beeinträchtigen, beachtlich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F3B0250
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