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Aktenzeichen I 197/00

Datum 10.10.1900

Leitsatz 1. Besitzübertragung durch konkludente Handlungen. 2. Ist die Haftung auf Schadensersatz dadurch begründet, daß man sich des Besitzes an fremden beweglichen Sachen entäußert, die man in Kenntnis des fremden Eigentums und ohne Wissen des Eigentümers in Besitz genommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F430270

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