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Aktenzeichen VII 189/00

Datum 26.10.1900

Leitsatz Ist, wenn ein bereits durch Auflassung erfüllter Grundstückskaufvertrag wegen eines dem Grundstücke anhaftenden, zur Gewährleistung verpflichtenden Mangels vertragsmäßig rückgängig gemacht wird, der neue Vertrag als ein lästiges Veräußerungsgeschäft im Sinne der Tarifstelle 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F4A0303

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