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Aktenzeichen VI 399/99

Datum 01.11.1900

Leitsatz 1. Wird die Erfüllung eines Pachtvertrages dadurch ohne weiteres unmöglich, daß eine Mühle, die den Hauptgegenstand desselben bildet, vor wirklichem Anfange des Pachtverhältnisses durch Zufall abbrennt? 2. Wird ein auf mehrere Jahre bloß mündlich geschlossener und deshalb unverbindlicher Pachtvertrag durch die Übergabe der Sache in jeder Beziehung auf ein Jahr gültig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F4B0306

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