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Aktenzeichen VII 237/00

Datum 27.11.1900

Leitsatz Rechtliche Natur des Benutzungsrechtes der Teilungsinteressenten an Separationswegen. Steht den Beteiligten der Rechtsweg offen gegen Verfügungen des Gemeindevorstandes, dem die Auseinandersetzungsbehörde die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten übertragen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F4F0314

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