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Aktenzeichen VII 206/00

Datum 28.12.1900

Leitsatz 1. Kann der Fiskus Stempelforderungen im Wege der Ausrechnung geltend machen? 2. Unterliegen Cessionsurkunden nach Art. 1 Nr. 2 des das Erbschaftssteuergesetz vom 30. Mai 1873 abändernden Gesetzes vom 19. Mai 1891 sowie nach Tarifstelle 56 Abs. 2 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 dem Schenkungsstempel, wenn die Cession schenkungshalber erfolgt ist, dies aber in der Urkunde keinen Ausdruck gefunden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F530330

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