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Aktenzeichen VII 135/00

Datum 28.09.1900

Leitsatz Ist die Revision unzulässig, wenn im Berufungsurteile über die Hauptsache und eine Nebenforderung entschieden ist, das Urteil aber nur wegen der Entscheidung über die Nebenforderung von mehr als 1500 M angefochten wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F560361

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