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Aktenzeichen III 146/00
Datum 09.10.1900
Leitsatz Kann die für einen noch nicht fälligen Anspruch auf Teilung gemäß §§ 749. 753 B.G.B. eingeleitete Zwangsversteigerung nach dem Eintritte der Fälligkeit fortgesetzt werden, oder muß das Verfahren von neuem begonnen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F580363
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