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Aktenzeichen V 172/00

Datum 17.10.1900

Leitsatz 1. Kann der Berufungsrichter, wenn ein Anspruch dem Grunde und dem Betrage nach streitig ist, ohne über ersteren eine Entscheidung zu treffen, die Sache unter Verwerfung eines vom ersten Richter für durchgreifend erachteten Einwandes zur Verhandlung und Entscheidung sowohl über den Grund wie über den Betrag des Anspruches in die erste Instanz zurückverweisen? 2. Auslegung eines die Klage abweisenden Urteiles aus den Gründen als Abweisung zur Zeit. 3. Wann ist die Klagverjährung auch jetzt noch dadurch für unterbrochen zu erachten, daß ein "ungehöriger Richter die Klage angenommen hat"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F5A0366

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