zurück

Aktenzeichen IV 175/00

Datum 01.11.1900

Leitsatz Greift der § 60 Abs. 2 B.G.B. auch in dem Falle Platz, daß die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister, deshalb zurückgewiesen wird, weil der aus der Satzung erhellende Vereinszweck nicht dem Erfordernisse des § 21 B.G.B. entspreche?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F5F0386

Download PDF

zurück