zurück
Aktenzeichen IV 175/00
Datum 01.11.1900
Leitsatz Greift der § 60 Abs. 2 B.G.B. auch in dem Falle Platz, daß die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister, deshalb zurückgewiesen wird, weil der aus der Satzung erhellende Vereinszweck nicht dem Erfordernisse des § 21 B.G.B. entspreche?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F5F0386
zurück