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Aktenzeichen IV 204/00

Datum 12.11.1900

Leitsatz Kann der Ehemann in einem zwischen ihm und seiner Ehefrau schwebenden Ehescheidungsprozesse durch einstweilige Verfügung zur Zahlung eines Kostenvorschusses für den Anwalt der Frau angehalten werden, wenn der Güterstand sich nach den Bestimmungen der §§ 1363-1425 B.G.B. regelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F620395

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