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Aktenzeichen II 125/00
Datum 20.11.1900
Leitsatz Ist eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher im Anwaltsprozesse deswegen unwirksam, weil der Gerichtsvollzieher unter Vermittelung des Gerichtsschreibers des Prozeßgerichtes beauftragt wurde, obgleich die Voraussetzungen des § 166 Abs. 2 Satz 2 C.P.O. nicht vorgelegen hatten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F640397
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