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Aktenzeichen II 125/00

Datum 20.11.1900

Leitsatz Ist eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher im Anwaltsprozesse deswegen unwirksam, weil der Gerichtsvollzieher unter Vermittelung des Gerichtsschreibers des Prozeßgerichtes beauftragt wurde, obgleich die Voraussetzungen des § 166 Abs. 2 Satz 2 C.P.O. nicht vorgelegen hatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F640397

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