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Aktenzeichen VI 318/00

Datum 06.12.1900

Leitsatz Begründet es die Revision, wenn weder aus dem Thatbestande des Urteiles, noch aus dem Sitzungsprotokolle die Thatsachen zu entnehmen sind, auf welche das Berufungsgericht die Annahme stützt, daß die eingelegte Berufung in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F660402

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