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Aktenzeichen VI 224/00

Datum 03.01.1901

Leitsatz Steht dem Rechtsanwalte, dessen Thätigkeit sich auf die Vertretung in Beweisaufnahmeterminen beschränkt, im Falle mehrfacher, auf getrennten Aufträgen beruhender Wahrnehmung von Beweisterminen derselben Instanz eine erhöhte Prozeßgebühr zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F690412

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