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Aktenzeichen VI 380/00
Datum 03.01.1901
Leitsatz 1. Finden die Vorschriften der §§ 80, 88 und 613 C.P.O. auch auf einen der Partei als Armenanwalt beigeordneten Prozeßbevollmächtigten Anwendung? 2. Stillschweigende nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung durch die Partei im Sinne des § 89 Abs. 2 C.P.O.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F6A0413
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