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Aktenzeichen V 269/00

Datum 09.01.1901

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Berufungsrichter die Entscheidung auf die Klage vorbehalten und zugleich die Sache zur Entscheidung über den Betrag einer von ihm dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärten Widerklage in die Vorinstanz zurückverweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F6B0416

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