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Aktenzeichen V 282/00
Datum 12.01.1901
Leitsatz Kann der Wert des Beschwerdegegenstandes in den höheren Instanzen den Wert des Streitgegenstandes übersteigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F6D0420
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