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Aktenzeichen VI 27/01
Datum 07.02.1901
Leitsatz 1. Was sind im Sinne des § 385 Abs. 1 Nr. 4 C.P.O. Handlungen, die eine Ehefrau als Vertreterin ihres Mannes vorgenommen hat? 2. Unter welchen Voraussetzungen darf die Rechtzeitigkeit der Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen ein Zwischenurteil angenommen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F6F0430
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