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Aktenzeichen IV 238/00
Datum 26.11.1900
Leitsatz Ist die Vorschrift des § 1581 B.G.B. anwendbar, wenn die unter der Herrschaft des preußischen Allgemeinen Landrechtes rechtskräftig geschiedene unschuldige Ehefrau in Gemäßheit des § 798 A.L.R. II. 1 statt der Abfindung standesmäßige Verpflegung gefordert hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030020004
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