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Aktenzeichen V 331/00
Datum 02.02.1901
Leitsatz 1. Verstößt die Annahme von Geschenken in der Kenntnis davon, daß die Mittel zu der Schenkung durch Verbrechen erlangt sind, gegen die guten Sitten? 2. Kann der unter solchen Umständen Beschenkte dem durch die Verbrechen des Schenkers Beschädigten, welcher zur Sicherung der Deckung seines Entschädigungsanspruches gegen den Verbrecher Pfändung hat bewirken lassen, entgegenhalten, daß er durch Handgeschenk Eigentümer der gepfändeten Sachen geworden sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030040010
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