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Aktenzeichen I 9/01

Datum 06.02.1901

Leitsatz Ist in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Beschwerde an das Reichsgericht zulässig? Ist insbesondere eine solche Beschwerde dann zulässig, wenn sie darauf gestützt wird, daß das Oberlandesgericht, statt nach § 28 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1898 die weitere Beschwerde dem Reichsgerichte vorzulegen, selbst darüber entschieden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030060015

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