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Aktenzeichen V 310/00
Datum 09.02.1901
Leitsatz Kann die Übergabe eines Grundstückes zur gerichtlichen Aufsicht und Verwahrung gemäß § 234 preuß. A.L.R. I. 16 als Erfüllung eines vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entstandenen Schuldverhältnisses nach diesem Zeitpunkte dienen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030070018
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