zurück

Aktenzeichen V 310/00

Datum 09.02.1901

Leitsatz Kann die Übergabe eines Grundstückes zur gerichtlichen Aufsicht und Verwahrung gemäß § 234 preuß. A.L.R. I. 16 als Erfüllung eines vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entstandenen Schuldverhältnisses nach diesem Zeitpunkte dienen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030070018

Download PDF

zurück