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Aktenzeichen I 378/00

Datum 16.02.1901

Leitsatz 1. Kommt es für die Frage, inwieweit Modelle von Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände dem Arbeits- oder Gebrauchszwecke durch eine neue Gestaltung 2c "dienen sollen", nur auf die Absicht des Anmelders an? 2. Kann die Verwendung eines bestimmten Stoffes den Gebrauchsmusterschutz begründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030090021

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