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Aktenzeichen I 13/01
Datum 16.02.1901
Leitsatz Liegt darin, daß die mit weiterer Beschwerde angefochtene Entscheidung, statt von der Kammer für Handelssachen, von der Civilkammer des Landgerichtes erlassen worden ist, eine unter § 551 C.P.O. fallende Gesetzesverletzung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640300A0027
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