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Aktenzeichen I 460/99
Datum 28.02.1900
Leitsatz 1. Begriff der "Deckung" im § 88 a. F. (90 n. F.) des Genossenschaftsgesetzes. 2. Kann der Genossenschafter, der die Auszahlung seines Guthabens aus der Liquidationsmasse fordert, seinen Anspruch darauf gründen, daß nach der von den Liquidatoren aufgestellten Bilanz Deckung für die noch ungetilgten Schulden der Genossenschaft und genügende Barmittel zur Befriedigung der Genossenschafter wegen ihrer Guthaben vorhanden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640300C0033
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