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Aktenzeichen I 359/00

Datum 27.02.1901

Leitsatz 1. Sind seit dem Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 auch die vor Geltung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches errichteten Aktiengesellschaften verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bestellen? 2. Ist die Bestimmung in § 6 Abs. 1 des Reichsgesetzes, betr. die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 noch gegenwärtig in Geltung, oder ist sie durch § 248 H.G.B. vom 10. Mai 1897 aufgehoben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640300E0040

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