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Aktenzeichen V 352/00

Datum 02.03.1901

Leitsatz 1. Ist die unter der Herrschaft des früheren Rechtes eingetragene nicht valutierte Hypothek mit dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechtes zu einer Eigentümerhypothek geworden? 2. In welcher Weise hat der als Gläubiger einer solchen Hypothek Eingetragene zur Berichtigung des Grundbuches mitzuwirken? 3. Hat der als Gläubiger Eingetragene auch bei der Umwandlung der dem Eigentümer als Grundschuld zugefallenen Hypothek in eine Hypothek mitzuwirken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640300F0048

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