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Aktenzeichen VII 371/00
Datum 08.03.1901
Leitsatz Unter welchen Umständen kann, wenn die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, die Erteilung einer Handlungsvollmacht an ein Vorstandsmitglied daraus gefolgert werden, daß die Vornahme von Geschäften durch dieses Mitglied seitens der anderen geduldet wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030100056
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