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Aktenzeichen VI 378/00

Datum 08.03.1901

Leitsatz Haftung des Rechtsanwaltes, welcher in Angelegenheiten, die eine rechtliche Beurteilung erfordern, das seine Dienste in Anspruch nehmende Publikum mit dem Bureauvorsteher verhandeln läßt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030110059

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