zurück
Aktenzeichen VI 378/00
Datum 08.03.1901
Leitsatz Haftung des Rechtsanwaltes, welcher in Angelegenheiten, die eine rechtliche Beurteilung erfordern, das seine Dienste in Anspruch nehmende Publikum mit dem Bureauvorsteher verhandeln läßt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030110059
zurück