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Aktenzeichen V 366/00

Datum 09.03.1901

Leitsatz Darf ein Nutzungspfandrecht nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dann nicht mehr in das Grundbuch eingetragen werden, wenn es vorher vorgemerkt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030120061

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