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Aktenzeichen V 366/00
Datum 09.03.1901
Leitsatz Darf ein Nutzungspfandrecht nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dann nicht mehr in das Grundbuch eingetragen werden, wenn es vorher vorgemerkt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030120061
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