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Aktenzeichen VI 332/00

Datum 18.03.1901

Leitsatz War und ist es nach der Reichs-Gewerbeordnung der Landesgesetzgebung gestattet, solche gewerbliche Anlagen, die nicht unter den § 16 jenes Gesetzes fallen, aus einzelnen Ortsteilen auszuschließen oder dort nur bedingungsweise zuzulassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030140070

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